Verpflichtungen des Gewerbetreibenden
- Einrichtung eines ordnungsgemäßen Betriebes
- Bereithaltung von Fahrzeugen entsprechend den Bedürfnissen des Verkehrs
- Einhaltung einer bestimmten Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung der verwendeten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und Eignung
- Einhaltung des verordneten Tarifes
- Einhaltung der Tarifauszeichnungsverpflichtung
- Einhaltung der erforderlichen Betriebs- und Beförderungsbedingungen
- Einhaltung der Versicherungspflicht
- Einhaltung der Beförderungspflicht
- Anbringung eines Fahrpreisanzeigers (soweit ein Tarif verordnet ist)
- Wahl des kürzest möglichen Weges zum Fahrtziel (ein Abweichen vom kürzest möglichen Weg ist nur auf Grund einer Anweisung des Fahrgastes zulässig)
- Mitführen eines Ausweises
Auf Verlangen:
- Erteilung einer Auskunft über die Fahrtstrecke und die Zeitdauer der Fahrt, über den Tarif, den voraussichtlichen Fahrpreis und die Einrichtung des Fahrpreisanzeigers.
- Ausstellung einer ordnungsgemäßen Quittung über den geleisteten Beförderungspreis