Verpflichtungen des Gewerbetreibenden

  • Einrichtung eines ordnungsgemäßen Betriebes
  • Bereithaltung von Fahrzeugen entsprechend den Bedürfnissen des Verkehrs
  • Einhaltung einer bestimmten Beschaffenheit, Ausrüstung und Kennzeichnung der verwendeten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und Eignung
  • Einhaltung des verordneten Tarifes
  • Einhaltung der Tarifauszeichnungsverpflichtung
  • Einhaltung der erforderlichen Betriebs- und Beförderungsbedingungen
  • Einhaltung der Versicherungspflicht
  • Einhaltung der Beförderungspflicht
  • Anbringung eines Fahrpreisanzeigers (soweit ein Tarif verordnet ist)
  • Wahl des kürzest möglichen Weges zum Fahrtziel (ein Abweichen vom kürzest möglichen Weg ist nur auf Grund einer Anweisung des Fahrgastes zulässig)
  • Mitführen eines Ausweises

Auf Verlangen:

  • Erteilung einer Auskunft über die Fahrtstrecke und die Zeitdauer der Fahrt, über den Tarif, den voraussichtlichen Fahrpreis und die Einrichtung des Fahrpreisanzeigers.
  • Ausstellung einer ordnungsgemäßen Quittung über den geleisteten Beförderungspreis