Taxitarif Salzburg (Tarifgebiet)

Leider gibt es immer wieder Kunden, die glauben, man kann mit dem Taxifahrer um den Fahrpreis feilschen. Genau wie Bus und Bahn unterliegt das Taxigewerbe jedoch einer Tarifpflicht. Nur für Fahrten über das Tarifgebiet hinaus, darf der Fahrer mit Ihnen einen Festpreis vereinbaren. Zu Fahrzielen innerhalb des Tarifgebiets darf jedoch nur mit eingeschalteten Taxameter gefahren werden.

Die Tarifordnung muss sichtbar befestigt sien.

Taxitarif der Gemeinden Salzburg-Stadt,Bergheim,Wals-Siezenheim Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 21.08.2013

TARIFGEBIET

Personenfahrten im Stadtgebiet von Salzburg sowie in den Gemeinden Bergheim und Wals-Siezenheim und von diesen Gemeinden in die Gemeinden Anif, Anthering ,Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig, Hallwang, Koppl, Salzburg-Stadt, Wals-Siezenheim und umgekehrt sowie innerhalb dieser Gemeinden.

Grundtaxe

an Werktagen von 6.00 bis 21.00 Uhr: € 3,20; in der Nacht von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags € 4,00; In der Grundtaxe ist die erste Wegstrecke von 102,88 bzw. die erste Wartezeit von 30,85 Sekunden enthalten.

Streckentaxe

die Streckentaxe 1 kostet je begonnene 102,88 m 0,20€. Ab einer gefahrenen Wegstrecke von 1541m gilt die Streckentaxe 2 und kostet je begonnener 144,9 m 0,20€.
Fahrten über das Tarifgebiet hinaus freie Preisvereinbarung, jedoch pro Kilometer max. 1,80 € (Rückfahrt dabei inkludiert).

WARTEZEIT

als Zeittaxe für Wartezeiten je angefangene 30,85 sekunden 0,20 €

ZUSCHLÄGE

für die Behebung von kleineren Wagenverunreinigungen 30 Zuschläge
für die Behebung von größeren Wagenverunreinigungen 60 Zuschläge
Als Zuschlag 0,70€

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Für die Richtigkeit: Fachgruppengeschäftsführerin Mag. Verena Umlauft