Rechte des Taxifahrgastes

Quittung:

Der Taxilenker hat dem Fahrgast auf dessen Verlangen eine ordnungsgemäße Quittung über den geleisteten Beförderungspreis auszufolgen, auf der auch die Wegstrecke, der Firmenstempel und das behördliche Kennzeichen des Taxifahrzeuges angeführt ist.

Gewählte Wegstrecke:

Auf Verlangen hat der Taxilenker Auskunft über die Fahrtstrecke und die Zeitdauer der Fahrt, über den Tarif, den voraussichtlichen Fahrpreis und die Einrichtung des Fahrpreisanzeigers zu geben. Natürlich darf der Fahrgast die Strecke bestimmen. Ergeben sich dadurch höhere Kosten, sind diese jedoch von Ihm zu begleichen.

Taxifahrzeugwahl:

In der Regel hat der Lenker des jeweils ersten aufgestellten Taxifahrzeuges den Fahrgast zu befördern. Der Fahrgast kann jedoch ein anderes Taxifahrzeug von den am Standplatz bereitgehaltenen Fahrzeugen wählen. In diesem Fall hat der Lenker des anderen gewählten Taxifahrzeuges den Fahrgast vor Antritt der Fahrt darauf aufmerksam zu machen, dass in der Regel das erstaufgestellte Taxifahrzeug zur Beförderung gewählt werden soll.

Die im Fahrdiensttätigen Personen haben bei jeder Fahrt einen Abdruck der Salzburger Landesbetriebsordnung mitzuführen und diese auf Verlangen den Fahrgästen vorzulegen.